Kurzinformationen
Wenn Sie als Unternehmen Interesse haben, Praktikanten zu beschäftigen oder Fragen zur Organisation haben, wenden Sie sich bitte über unsere Kontaktseite oder Mitarbeiterseite an uns.
Informationen für Unternehmen
Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und die Technische Universität München, Wissenschaftszentrum Weihenstephan sind auf Unternehmen angewiesen, die unseren Studenten Praktikumsstellen anbieten. Das Praktikum ist ein wichtiger Bestandteil, um im Studium erworbenes Wissen praktisch anzuwenden und erste Berufserfahrung zu sammeln. Diese Erfahrungen kommen nach Abschluss des Studiums Unternehmen in der Wirtschaft wieder zugute.
Bitte beachten Sie zusätzlich zu den Informationen auf dieser Seite unseren
Was tun als Unternehmen?
Was müssen Sie als Unternehmer tun, um Praktikanten eine Stelle in Ihrem Betrieb anzubieten? Wieviel Arbeit verursacht dies, welche Regeln sind zu beachten? Das Praktikantenamt Weihenstephan berät und unterstützt nicht nur Studenten, sondern auch Unternehmen, die Praktikanten einstellen.
Voraussetzungen für die Beschäftigung von Praktikanten
Der Betrieb muss nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Deutschland
- ein anerkannter Ausbildungsbetrieb sein, oder
- ein Unternehmen, das in dem Berufsfeld agiert, in dem sich der Absolvent des jeweiligen Studiengangs später betätigen wird.
- Der oder die ausbildende Person muss eine entsprechend qualifizierte eigene Ausbildung nachweisen können (z.B. Landwirtschaft/Landwirtschaftsmeister oder Agraringenieur).
Der zeitliche Aufwand, den ein Betrieb für die Betreuung eines Praktikanten aufwenden muss ist schwer zu beziffern. Ist es doch davon abhängig wie das Praktikum im Einzelfall gestaltet wird.
Die Vorteile der Beschäftigung von Praktikanten
- Sie lernen potentielle zukünftige Mitarbeiter kennen,
- Sie können nützliche Kontakte zur Hochschule pflegen,
- Sie beleben die unternehmenseigene Betriebskultur,
- Sie bekommen Einblick in neueste wissenschaftliche Erkenntnisse,
- Sie bilden gute Nachwuchskräfte mit aus.
Verträge
- Pflicht ist es, das Arbeitsverhältnis mit dem Praktikanten in einem Vertrag festzulegen. Vordrucke für diese Verträge hält das Praktikantenamt bereit (siehe Praktikantenverträge).
- Ist im Praktikantenvertrag die Dauer des Praktikums exakt festgelegt, spart sich der Unternehmer später die Kündigung.
- Außerdem sollten im Vertrag, Aufgabengebiet, Arbeitszeit und Höhe der Vergütung geregelt sein. Auch wenn keine Entlohnung vorgesehen ist, muss das im Vertrag stehen.
- Eingeschriebene Studenten sind sozialversicherungsfrei, sind aber im Rahmen ihres studententischen Status krankenversichert.
Organisatorisches
- Die Durchführung von Betriebs-Praktika erfolgt auf der Grundlage der für den jeweiligen Studiengang geltenden Prüfungsordnung, die durch eine Praxissemesterordnung ergänzt wurde.
- Zur Sicherung der qualifizierten Durchführung der Praxissemester muss die Praxisstelle von der Hochschule anerkannt sein. Voraussetzungen für die Anerkennung sind, dass die Studierenden die Gelegenheit erhalten, ihre späteren Tätigkeiten als Ingenieur/in, Informatiker/in, Kauffrau/Kaufmann oder Jurist/in zu erlernen sowie dass eine Betreuung von Seiten der Praxisstelle sichergestellt ist.
- Zwischen der Praxisstelle und den Studierenden sind Verträge abzuschließen.
- Die Studierenden bleiben während der Durchführung der Praxissemester immatrikuliert. Ihre Rechtsstellung ist die gleiche wie während der Fachsemester.
- Das Praktikantenamt begrüßt es, wenn den Studierenden von den Praxisstellen eine angemessene und den jeweiligen Umständen entsprechende Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
- Studierende im Praxissemester unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Dies gilt unabhängig von einer möglichen Vergütung. Die Krankenversicherung bleibt während der Praxissemester im gleichen Umfang bestehen wie während der Fachsemester. Träger der Unfallversicherung ist die für die jeweilige Praxisstelle zuständige Berufsgenossenschaft.
- Soweit nicht das Haftpflichtrisiko durch eine von der Praxisstelle abgeschlossene Gruppenversicherung abgedeckt ist, haben die Studierenden auf Verlangen der Praxisstelle eine der Dauer und dem Inhalt des Praxissemestervertrags angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Für Praxissemester im Ausland gelten Sonderregelungen.
Vergütung
- Die Vergütung richtet sich nach den Tarifverträgen, ist zwischen Betrieb und Student aber frei verhandelbar.
- Wenn Sie bei der Bezahlung eines Vorpraktikanten (ist noch nicht immatrikuliert) unter den monatlich 400,- € einer Nebenbeschäftigung ("Minijob") bleiben werden keine Sozialversicherungsabgaben fällig.
- Bei immatrikulierten Studenten ist die Bezahlung nach oben offen, Sozialabgaben werden fällig ab ca. 14.000,- €/Jahr.
- Bitte holen Sie sich konkreten Rat bei zuständigen Quellen ein (z.B. Internet, Versicherungskammern, Berufsgenossenschaften, vorhandenem Versicherungsträger).
Betreuung
- Bitte dem Praktikanten einen Ansprechpartner/Betreuer zuweisen
- Regelmäßige Besprechung der Ziele, Aufgaben und Wünsche
Praktikumsdauer
- An der FH Weihenstephan absolvieren die Studenten zwei praktische Studiensemester.
- An der TU München-WZW beträgt die vorgeschriebene Studienpraxis in der Regel 24 Wochen, die in Teilabschnitten von nicht weniger als vier Wochen absolviert werden dürfen.
- Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen zur Studienpraxis.
Hinweise aus der Erfahrung
Wenn die Aufträge überhand nehmen, greifen immer mehr Unternehmen auf die Hilfe von Praktikanten zurück. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten:
- Praktikanten bringen einer Firma nur sehr selten die gleiche Entlastung wie eine Vollzeitkraft.
- Eine gründliche Einarbeitung ist unvermeidbar, egal ob man einen Studienanfänger, Studenten im Hauptstudium oder Berufsanfänger beschäftigt.
- Außerdem spielt die Motivation des Praktikanten eine Rolle.
- Grundsätzlich kostet zusätzliche Erfahrung auch mehr Geld. Wer also spezialisierte Praktikanten sucht, wird um eine angemessene Lohnzahlung nicht herum kommen.
Beide Seiten sollen einen Vorteil haben und etwas aus dem Praktikum gewinnen:
- Der Praktikant soll etwas im Unternehmen lernen. Deshalb ist es wichtig, dass er einen festen Ansprechpartner im Betrieb hat.
- Für die Firma hat ein Praktikum den Vorteil, dass sie auf diese Weise einen potenziellen Angestellten oder fest engagierten freien Mitarbeiter erst einmal testen kann.
Übliche Gegenargumente
Viele Unternehmen scheuen sich, Praktikumsplätze für Studenten zur Verfügung zu stellen. Im Folgenden ein paar häufig gehörte Einwände und Gegenargumente.
- "Die Bürokratie, die die Beschäftigung von Praktikanten mit sich bringt, ist uns zu groß"
- Im Grunde nicht, denn der Student kümmert sich eigenständig um alles, schließt eine Haftpflichtversicherung ab, legt ihnen die Verträge vor, sie müssen keine Berichte korrigieren.
- "Praktikanten machen nur Arbeit und kosten Zeit ohne Nutzen zu bringen"
- Jede Seite hat zwei Seiten. Sie fördern und geben einem jungen Studierenden die Möglichkeit sich bei ihnen gut ausbilden zu lassen. Studierende sind innovativ, ideenreich und kreativ und können so für Ihr Unternehmen von Vorteil sein.
Kontakt aufnehmen
Sie haben Interesse, Praktikanten der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und der Technischen Universität München, Wissenschaftszentrum Weihenstephan aufzunehmen? Bitte nehmen Sie Kontakt mit einer unser Mitarbeiterinnen auf.


