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Geregeltes Praktikum (POLGEHL)
Zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Beratungs- und Fachschuldienstes in den Bereichen Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft und Ernährung ist eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit nachzuweisen.
Die Studenten der Agrarwissenschaften, Gartenbauwissenschaften, Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung, Ernährungswissenschaft, Ökotrophologie und Consumer Science sollen zusätzlich zum Studium mit dem geregelten Praktikum gemäß POLGEHL die notwendigen berufsspezifischen Erfahrungen sammeln.
Die Praktikanten sollen sich während des Praktikums praktisches Wissen und Können aneignen. Dies umfasst die im Praktikumsbetrieb/ -unternehmen vorkommenden Arbeiten, den Produktions- und Wirtschaftsablauf und die Wechselbeziehungen zwischen dem Betrieb/Unternehmen und seiner Umwelt. Darüber hinaus sollen nachhaltige Eindrücke vom sozialen Umfeld im jeweiligen Beruf gewonnen werden.
Geregeltes Praktikum Technische Universität München
- Hinweise zum geregelten PraktikumInformationen zur Stellenbewirtschaftung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten finden Sie unter:


